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Antworten auf häufig gestellte Fragen - DFNFernsprechen im Corporate Network DFN

Antworten auf häufig gestellte Fragen - DFNFernsprechen im Corporate Network DFN

1. Wie kann ich am Dienst teilnehmen?

Bitte fordern Sie die Vertragsunterlagen für DFNFernsprechen bei Frau Andrea Schroeter an. Diese bestehen aus

  • einem Rahmenvertrag, der nur einmal für alle DFN-Dienste unterschrieben werden muss,
  • einer Dienstvereinbarung zu DFNFernsprechen,
  • einer Leistungsbeschreibung DFNFernsprechen,
  • einer Zusammenstellung aller Entgelte,
  • einem Auftragsformular für Übernahme, Bereitstellung und Änderung von Anschlüssen.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an den DFN-Verein, vorzugsweise an die unter http://www.dfn.de/dienstleistungen/dfnfernsprechen/  genannten Ansprechpartner.

2. Wann werde ich angeschaltet?

Die Anschaltung erfolgt spätestens nach einer Frist von sechs Wochen nach Abschluss des Vertrages bis auf folgende Ausnahmen:

  • Bei Übernahme von Carrier-Anschlüssen (außer DTAG) kann die Portierung erst zum Freigabetermin des Anschlusses erfolgen.
  • Bei VoIP-Anschlüssen müssen Sie ggf. mit einem zusätzlichen Testzeitraum für die Anschaltung der betreffenden VoIP-Telefonanlage rechnen.   

3. Bekomme ich mehrere Rechnungen, z. B. getrennt nach Verbindungen über VoIP und Verbindungen über ISDN?

Für alle Leistungen des Dienstes DFNFernsprechen erhalten Sie nur eine Rechung. Die Rechnung ist unabhängig davon, wie die Gespräche technisch (z.B. ISDN oder VoIP) vermittelt werden. Auf Wunsch können auch Einzelverbindungsnachweise erstellt werden.

4. Gibt es eine Möglichkeit, pauschal abzurechen?

Ja. Wir bieten zwar keine Flatrate an, aber Sie können alternativ zum üblichen Tarifmodell „Verbrauch“ das Tarifmodell „Konstant“ wählen. Bei Wahl des Tarifmodells „Konstant“ wird für  Sie ein individuelles festes Entgelt für die Dauer eines Jahres festgelegt, das monatlich oder jährlich bezahlt werden kann. Darin enthalten sind alle Verbindungs-, Bereitstellungs- und Überlassungsentgelte. Die Höhe des konstanten Betrages berechnet der DFN-Verein auf Basis Ihrer Rechnungsbeträge der letzten 12 Monate. Der DFN-Verein kann die Höhe des konstanten Betrages jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres anpassen.

5. Welche technischen Voraussetzungen muss meine Telefonanlage erfüllen?

Ihre Telefonanlage muss analog, über ISDN oder über VoIP angeschlossen werden können. Alle anderen Merkmale Ihrer Telefonanlage sind für uns nicht relevant.

6. Welche Anschlüsse gibt es beim Dienst DFNFernsprechen?

Sie können digitale Zugänge mit 2 oder 30 Nutzkanälen (ISDN) sowie analoge Durchwahlanschlüsse als auch analoge Einzelanschlüsse über den Dienst DFNFernsprechen erhalten. Ebenso ist der Anschluss mit VoIP möglich.

7. Kann ich auch ein einfaches ISDN-Endgerät anschalten lassen?

Ja. An einen Anschluss mit 2 Nutzkanälen können Sie sowohl Telefonanlagen als auch einzelne Endgeräte anschließen.

8. Wie kann ich meine analoge Anlage an den Dienst anschließen?

Auch analoge Anlagen können an den Dienst DFNFernsprechen angeschlossen werden. Listen Sie bitte die entsprechenden Anschlüsse auf und kennzeichnen Sie, ob es sich um Einzelanschlüsse mit eigener Rufnummer oder um Durchwahlanschlüsse unter einer gemeinsamen Rufnummer handelt.

9. Wie kann ich über VoIP an den Dienst angeschlossen werden?

Sie müssen dazu eine VoIP-fähige Telefonanlage betreiben oder durch einen Dritten betreiben lassen. Ihre Telefonanlage muss die Protokolle SIP oder H.323 unterstützen (s. auch VoIP-Anschluss). Einzelne VoIP-Telefone (ohne VoIP-Telefonanlage) können leider nicht angeschlossen werden.

10. Was ist ein Lokationszugang?

Ein Lokationszugang ist der Anschluss (eine Leitung) eines Teilnehmers an ein Fernsprechnetz. Früher wurde dies "Amtsleitung" genannt. Lokationszugänge können digital oder analog sein. (Beispiel: Ein S2M-Anschluss unter der Rufnummer 1234-0).

11. Was ist eine Lokation?

Eine Lokation umfasst alle Lokationszugänge, die unter einer Rufnummer zusammengefasst werden. (Beispiel: Die Rufnummer 1234-0).

12. Ich habe Telefonanlagen an verschiedenen Standorten, die über Querverbindungsleitungen gekoppelt sind. Muss ich diese Querverbindungen aufrüsten?

Nein. Der Fernsprechverkehr wird weiterhin dort übernommen, wo Sie ihn bis jetzt auch in das Fernsprechnetz einspeisen. Listen Sie bitte dazu Ihre Lokationen auf.

13. Wir sind an einem Behördennetz (eigene Richtfunkstrecken etc.) angeschlossen und organisieren so einen Teil unseres örtlichen Verkehrs. Müssen wir diesen Zugang abschalten?

Grundsätzlich nicht. Behördennetze (eigene Richtfunkstrecken, etc.) im Ortsbereich beeinflussen die gemeinsame Kostenumlage nicht.
Bitte machen Sie diesen Umstand in einem Begleitschreiben deutlich.

14. Kann ich auch Teilnehmer erreichen, die nicht am Wissenschaftsnetz angeschlossen sind?

Selbstverständlich. Sie können weltweit alle Teilnehmer erreichen, die an öffentliche Fernsprechnetze angeschlossen sind.

 

Verantwortlich: U. Kähler
erstellt am:  25.03.2003      aktualisiert am:  30.04.2012