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Pressemitteilung vom 02.12.2011

Clusteranschluss

Ein Cluster ist eine Anschlussart für den Dienst DFNInternet, bei der mehrere Anwender gemeinsam eine technische Schnittstelle nutzen.

Organisatorisch bilden mindestens zwei Anwender einen Cluster. Für Clusteranschlüsse gibt es ein gesondertes Entgelt, mit dem Kosteneinsparungen pauschal an die Clusterteilnehmer weiter gegeben werden.

Die Anwender, die sich in einem Cluster organisieren, stellen gemeinsam einen Clusterrouter, der technisch die Analogie zum Kundenrouter darstellt. Die Verantwortung für die Verbindungen der einzelnen Anwender zu dem Clusterrouter liegt beim Anwender.

Der Standort des Clusterrouters muss mit dem DFN-Verein einvernehmlich festgelegt werden.

Die in einem Cluster organisierte Anwender behalten einzelne Verträge mit dem DFN-Verein und werden grundsätzlich nach demselben technischen Verfahren, wie andere Anwender an der Kostenumlage beteiligt.

Jeder Clusteranwender beauftragt eine Kategorie CIxx, die Bemessungsgrundlage für das Entgelt ist. Bei Bedarf kann der DFN-Verein anwenderspezifische (also nicht nur clusterspezifische) Volumina messen, um die Zuordnung zur Kategorie CIxx zu überprüfen. Technische Basis für die Messungen sind die jedem Anwender fest zuzuordnenden IP Netze.

Die aus Clusterbildung resultierende Kosteneinsparungen werden vom DFN-Verein in summa kalkuliert und an die Clusteranwender über die Entgelttabelle für Clusteranschlüsse weitergegeben.

Um Missbrauch zu verhindern, soll für jeden Cluster gelten, daß die Summe der Clusterentgelte immer größer oder gleich ist als das Maximum aller einzelnen I-Entgelte.

Die Entgelte für DFNINternet im Cluster stehen unter dem Vorbehalt, daß die Kostenvorteile der Teilnahme im Cluster erst nach Ende der Bindungsfrist für die Zugangsleitungen an die Anwender weitergegeben werden können. Daher kann nur für jeden Einzelfall ein Termin festgesetzt werden, ab dem die Entgelte für DFNInternet im Cluster gelten. Das genaue Datum für den Einzelfall wird jedem Anwender auf Anfrage von der Geschäftsstelle des DFN-Vereins mitgeteilt.

Die Möglichkeit zur Teilnahme bedarf der Einverständniserklärung (Unterschrift) aller Cluster-Teilnehmer.

Ein Clusteranschluss an DFNInternet kann über die Geschäftsstelle des DFN-Vereins beauftragt werden.

Weiterführende Links:

FAQ Clusteranschluss

Benutzungsordnung

Verantwortlich: J. Pattloch
erstellt am:  18.03.2003      aktualisiert am:  02.08.2010