- Was ist ein Cluster?
- Gibt es Einschränkungen bei der Gestaltung eines Clusters?
- Wieviele Anwender können sich maximal an einem Cluster beteiligen?
- Wieviele Anwender können sich minimal an einem Cluster beteiligen?
- Wer kann Cluster-Anwender sein? Hochschulen? Gewerbliche Einrichtungen?
- Wer entscheidet, ob ein Cluster zulässig ist?
- Ab wann (Datum) ist die Einrichtung eines Clusters möglich?
- Wieviel lässt sich sparen?
- Muss ich einen neuen Vertrag abschließen?
- Wer trägt die betriebliche Verantwortung innerhalb des Clusters?
- Wer ist Ansprechpartner gegenüber dem DFN-Verein für betriebliche Fragen?
- Wer ist Ansprechpartner gegenüber dem DFN-Verein für vertragliche Fragen?
- Wie erfolgt die Volumenerfassung in einem Cluster?
- Was passiert, wenn ein Cluster-Anwender sein vereinbartes Volumen überschreitet?
- Können die Cluster-Leitungen in die 24-Stunden-Überwachung des DFN-Vereins einbezogen werden?
- Welche Spezifikationen muss ein Cluster-Router erfüllen?
- Wer ist für die Entstörung von Cluster-Leitungen verantwortlich?
- Wer meldet die Störung eines Cluster-Anschlusses?
- Was muss ich tun, wenn ich einen Cluster bilden will?
- Kann ich die Betriebsverantwortung für den Cluster-Router an das DFN-NOC übertragen?
- Was ist zu tun, wenn an einem Cluster weitere Anwender teilnehmen wollen?
- Was ist zu tun, wenn ein Anwender seinen Cluster-Anschluss aufgeben will?
- Wer legt die Kapazität des Anschlusses eines Clusters fest?
- Welche Kündigungsfrist ist für einen G-WiN-Anschluss einzuhalten, der in ein Cluster überführt werden soll?
- Gibt es Kündigungsfristen für Cluster-Verträge? Wenn ja, welche?
1. Was ist ein Cluster?
Ein Cluster ist eine Anschlussart für den Dienst DFNInternet, bei der mehrere Anwender gemeinsam eine technische Schnittstelle nutzen.
Die Anwender, die sich in einem Cluster organisieren, stellen gemeinsam einen Cluster-Router, der technisch die Analogie zum Kundenrouter für die Kategorien des DFNInternet im Regelfall darstellt. Verbindungen von den einzelnen Anwendern im Cluster zu dem Cluster-Router stellen die Anwender in eigener Verantwortung bereit. Die Verantwortung für den Betrieb der Leitungsstruktur und des Cluster-Routers einschließlich aller Interfaces liegt bei den Anwendern im Cluster.
Für die Entgelte der Anwender an einem Cluster gibt es eine gesonderte Entgelt-Tabelle.
2. Gibt es Einschränkungen bei der Gestaltung eines Clusters?
Es müssen sich mindestens zwei Anwender zur Bildung eines Clusters zusammenfinden. Der Standort des Cluster-Routers muss einvernehmlich mit dem DFN-Verein festgelegt werden.
3. Wieviele Anwender können sich maximal an einem Cluster beteiligen?
Es müssen sich mindestens zwei juristisch unterschiedliche Einrichtungen zusammenfinden.
4. Wieviele Anwender können sich minimal an einem Cluster beteiligen?
Es müssen sich mindestens zwei juristisch unterschiedliche Einrichtungen zusammenfinden.
5. Wer kann Cluster-Anwender sein? Hochschulen? Gewerbliche Einrichtungen?
Alle Anwender, die zur Teilnahme am DFN-Verbund berechtigt sind, können sich an einem Cluster beteiligen.
6. Wer entscheidet, ob ein Cluster zulässig ist?
Die Bildung von Clustern liegt grundsätzlich im Ermessen der Anwender. Lediglich bezüglich des Standortes des Clusterrouters und der Wirtschaftlichkeit des Clusters muss Einvernehmen mit dem DFN-Verein hergestellt werden.
7. Ab wann (Datum) ist die Einrichtung eines Clusters möglich?
Die Einrichtung eines Cluster ist jederzeit möglich. Kostenvorteile können jedoch erst nach dem Ende der Bindungsfristen für bereits beauftragte Zugangsleitungen weitergegeben werden. Das genaue Datum für den betreffenden Einzelfall wird dem Anwender auf Anfrage vom DFN-Verein mitgeteilt.
8. Wieviel lässt sich sparen?
Auf diese Frage gibt es keine generelle Antwort. Vergleichen Sie dazu bitte die Entgelt-Tabellen für Einzelanschlüsse und für Cluster-Anschlüsse. Zu den Entgelten müssen noch die Kosten für die Leitungen zum Cluster-Router (Cluster-Leitungen) und Aufwendungen für den Betrieb des Clusterrouters (ggf. Beschaffung, Wartung, Personal) hinzugerechnet werden.
9. Muss ich einen neuen Vertrag abschließen?
Nein. Wenn bereits ein Vertrag zur Teilnahme am DFN-Verbund besteht, sind lediglich bestimmte Inhalte, wie Laufzeit, Leistungsumfang u. a. ergänzend zu regeln.
10. Wer trägt die betriebliche Verantwortung innerhalb des Clusters?
Die Cluster-Anwender organisieren den Betrieb des Clusters (Router, Leitungen vom Cluster-Router zu den Anwendern im Cluster) selbst. Gegenüber dem DFN-Verein muß ein Ansprechpartner für betrieblich Belange des Cluster-Anschlusses benannt werden. In der Regel wird dies der Anwender sein, bei dem der Clusterrouter räumlich untergebracht ist. Dies ist jedoch nicht zwingend
11. Wer ist Ansprechpartner gegenüber dem DFN-Verein für betriebliche Fragen?
Die Anwender eines Clusters legen untereinander fest, wer der Ansprechpartner für betriebliche Fragen gegenüber dem DFN-Verein ist.
12. Wer ist Ansprechpartner gegenüber dem DFN-Verein für vertragliche Fragen?
Jeder an einem Cluster teilnehmende Anwender hat einen eigenen Vertrag mit dem DFN-Verein und benennt dort einen Ansprechpartner für vertragliche Fragen.
13. Wie erfolgt die Volumenerfassung in einem Cluster?
Der DFN-Verein kann durch Stichproben feststellen, welcher Anwender im Cluster seine beauftragte Kategorie überschreitet.
14. Was passiert, wenn ein Cluster-Anwender sein vereinbartes Volumen überschreitet?
Wenn die Überschreitung des Volumens zu einer Überschreitung der Summe der Volumina aller Cluster-Anwender führt, so werden alle Anwender am Cluster davon in Kenntnis gesetzt. Es wird erwartet, daß die Cluster-Anwender, die ihr vereinbartes Volumen überschritten haben, eine höhere Kategorie beauftragen. Erfolgt dies nicht, so wird die im Vertrag vorgesehene Drosselung des Zugangs für den Cluster-Anschluss insgesamt vorgenommen.
15. Können die Cluster-Leitungen in die 24-Stunden-Überwachung des DFN-Vereins einbezogen werden?
Dies ist im jeweiligen Einzelfall zu klären. Bitte wenden Sie sich dazu an die Geschäftsstelle des DFN-Vereins in Berlin.
16. Welche Spezifikationen muss ein Cluster-Router erfüllen?
Ein Router, der sich für den Anschluss an das Wissenschaftsnetz eignet, ist grundsätzlich auch für den Einsatz als Cluster-Router geeignet. Er sollte im Hinblick auf die Teilnehmer im Cluster hinreichend leistungsfähig sein und Möglichkeiten zum Ausbau (z. B. bei ansteigender Nutzung bzw. eventueller Erweiterung des Clusters) bieten.
17. Wer ist für die Entstörung von Cluster-Leitungen verantwortlich?
Die Betriebsverantwortung des DFN-Vereins endet grundsätzlich an der Schnittstelle zum Cluster-Router. Die Teilnehmer an einem Cluster müssen daher für den Betrieb des Clusters einschließlich der Verbindungen innerhalb des Clusters sorgen. Die Entstörung von Cluster-Leitungen wird daher in der Regel von dem oder den Betreibern der Cluster-Leitungen durchgeführt.
18. Wer meldet die Störung eines Cluster-Anschlusses?
Störungen an Cluster-Leitungen müssen die Cluster-Anwender selbst erkennen und direkt an die von ihnen beauftragen Leitungsbetreiber melden.
19. Was muss ich tun, wenn ich einen Cluster bilden will?
Die Anwender an einem Cluster wenden sich bitte an die DFN-Geschäftsstelle in Berlin mit einer Beschreibung des geplanten Clusters (Anwender, jeweilige Volumen-Kategorie, geplanter Standort des Cluster-Routers, Ansprechpartner des Clusters für betriebliche Belange).
20. Kann ich die Betriebsverantwortung für den Cluster-Router an das DFN-NOC übertragen?
Prinzipiell ja - eine Prüfung im Einzelfall ist notwendig.
21. Was ist zu tun, wenn an einem Cluster weitere Anwender teilnehmen wollen?
Die Erweiterung eines Clusters um weitere Anwender bedarf wegen der in der Regel dafür anfallenden Kosten (z. B. Ausrüstung des Clusterrouters mit zusätzlichen Interfaces) der Zustimmung der bisherigen Anwender. Liegt diese vor, so schließt der neue Anwender einen Vertrag zur Teilnahme am Cluster mit dem DFN-Verein ab.
22. Was ist zu tun, wenn ein Anwender seinen Cluster-Anschluss aufgeben will?
Der Anwender, der seinen Anschluss am Cluster aufgeben will, kündigt den Cluster-Vertrag beim DFN-Verein. Er sollte seine Absicht zuvor den anderen Anwendern des Clusters mitteilen
23. Wer legt die Kapazität des Anschlusses eines Clusters fest?
Die Kapazität eines Cluster-Anschlusses errechnet sich aus der Summe der Volumenkategorien der einzelnen Cluster-Anwender. Der DFN-Verein sorgt dafür, dass die Kapazität der Zugangsleitung zum Clusterrouter ausreichend bemessen ist.
24. Welche Kündigungsfrist ist für einen G-WiN-Anschluss einzuhalten, der in ein Cluster überführt werden soll?
Da ein Cluster lediglich eine andere Form eines G-WiN-Anschlusses ist, erfolgt grundsätzlich keine Kündigung eines G-WiN-Anschlusses, sondern eine Vertragsergänzung.
25. Gibt es Kündigungsfristen für Cluster-Verträge? Wenn ja, welche?
Ja; Cluster sollen eine harmonisierte Laufzeit erhalten. Daher wird es einheitliche Kündigungsfristen für Cluster-Verträge geben (in der Regel 2 Jahre Cluster-Vertragsbindung).

