Ein Teilnehmer am Deutschen Forschungsnetz kann Konnektivität zum Wissenschaftsnetz an juristische Personen als Dritte nach gesonderter Vereinbarung mit dem DFN-Verein zur Mitnutzung weitergeben. Mitnutzung ist ein indirekter Anschluss an das Wissenschaftsnetz über das lokale Netz einer gastgebenden Einrichtung. Die Mitnutzung setzt voraus, dass der Mitnutzer und die gastgebende Einrichtung derselben Routing-Policy folgen.
Der Mitnutzung beinhaltet
- die Vergabe von IP-Netznummern entsprechend der im RIPE-Dokument RIPE-185 festgelegten Vergaberichtlinien,
- die Eintragung und Pflege eines Domainnamens,
- die Vermittlung der IP-Netze des Mitnutzers im Wissenschaftsnetz und zu allen anderen Teilnetzen des Internets (Transit)
- und die Nutzung des DFN-Usenet-News-Dienstes.
Die Mitnutzung kann über die Geschäftsstelle des DFN-Vereins beauftragt werden.

