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Infobrief Recht
18. DFN-Workshop

Portanschluss

Beim Portanschluss bekommt der Anwender von DFNInternet den Dienst an einem Kernnetzknoten des Wissenschaftsnetzes übergeben. Der Anwender muss dann selbst eine Zugangsleitung von seinen Betriebsräumen zum Kernnetzknoten organisieren und diese auch selbst überwachen.

erstellt am:  09.03.2007      aktualisiert am:  02.08.2010