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Hinweise zu internationalen wissenschaftlichen Kooperationen

Exportkontrolle

Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG), die EG-Verordnung Nr. 428/2009 (sogenannte EG Dual-use VO) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) definieren den Rechtsrahmen u. a. für Ausfuhren von Gütern (Kriegswaffen, Rüstungs- und Dual-use-Güter) und für die Erbringung von technischer Unterstützung im Zusammenhang mit proliferations- (ABC-Waffen, Raketentechnologie) oder rüstungsrelevanten Endverwendungen. Hinzu kommen embargorechtliche Maßnahmen gegenüber bestimmten Ländern oder Personen.

Aus diesem Rechtsrahmen können sich die im nachfolgenden Dokument beschriebenen Restriktionen in Bezug auf bestimmte Länder oder Personengruppen ergeben.

Verantwortlich: C. Grimm
erstellt am:  20.01.2011      aktualisiert am:  29.03.2012