DFN-CERT: "AUTOMATISCHE WARNMELDUNGEN" WEITER AUSGEBAUT
Über den Dienst "Automatische Warnmeldungen" können DFN-Anwender per E-Mail automatisch generierte Warnmeldungen erhalten, wenn beim DFN-CERT Auffälligkeiten im Zusammenhang mit IP-Adressen ihrer Einrichtung bekannt geworden sind. So verbessern sie nicht nur die Sicherheit ihrer Einrichtung, sondern tragen auch insgesamt zu einem verbesserten Sicherheitsniveau im Deutschen Forschungsnetz bei. Das Informationsangebot rund um den Dienst wurde erheblich ausgebaut. Auf der Webseite www.cert.dfn.de/autowarn finden Sie nun eine Reihe von Beispielen sowie einen FAQ, in dem die am häufigsten gestellten Fragen aufgegriffen werden. Die Nutzung des Dienstes ist für Anwender von DFNInternet unentgeltlich und kann durch eine formlose Mail an cert@dfn.de beauftragt werden.
DFN-PKI: ZEITSTEMPELDIENST IM PILOTBETRIEB
Im Rahmen des Dienstes DFN-PKI steht ab sofort ein Zeitstempeldienst zur Verfügung. Damit können z. B. PDF-Dokumente mit einer digitalen Signatur unterschrieben und zusätzlich mit einem vertrauenswürdigen Zeitstempel versehen werden. Der Dienst kann von allen Anwendungen genutzt werden, die in der Lage sind, Anfragen an einen Zeitstempelserver zu stellen und dessen Antwort entgegen zu nehmen (z. B. Adobe Acrobat, OpenTSA). Der Dienst läuft ab sofort im Pilotbetrieb und kann in dieser Betriebsphase ohne Anmeldung und Ausfüllen von Formularen genutzt werden. Informationen und Antworten auf Fragen zum Zeitstempeldienst finden Sie unter www.pki.dfn.de/zeitstempel. Für weitere Fragen schicken Sie bitte eine E-Mail an pki@dfn.de
DFN-INFOBRIEF RECHT
Am 27.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz die dort vorgesehenen „Online-Durchsuchungen“ für verfassungswidrig und die entsprechenden Paragraphen für nichtig erklärt. Die Karlsruher Verfassungsrichter begründen mit dieser Entscheidung ein neues „Computer-Grundrecht“. Ausführlich beschäftigt sich mit diesem Urteil der aktuelle Infobrief der Forschungsstelle Recht im DFN. Weitere Themen des Infobriefs sind die Urheberpauschale auf Multifunktionsgeräte und ein Überblick über die aktuelle Rechtslage beim Filesharing via P2P. Der DFN-Infobrief Recht steht unter der Adresse http://www.dfn.de/de/beratung/rechtimdfn/dfn-infobrief-recht/ als PDF zum Download bereit.

