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Infobrief Recht
18. DFN-Workshop

Kostenumlage

Gemeinsam die Kosten decken

Der DFN-Verein verfolgt mit seiner Tätigkeit ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist nicht gewinnorientiert. Die Anwender tragen deswegen mit einer Umlage dazu bei, gemeinsam die Kosten für das X-WiN zu decken. Die Ausgestaltung der Kostenumlage wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.

erstellt am:  30.04.2008      aktualisiert am:  02.08.2010