Neue Entgeltordnung ab 2022
Eine neue Entgeltordnung regelt die Kostenumlage für die DFN-Dienste DFNInternet, DFN-DoS-Basisschutz, DFN-CERT, DFN-PKI, DFN-AAI, DFNconf, eduroam, DFN-MailSupport und DFN-Listserv. Sie wird mit Beschluss der 80. Mitgliederversammlung zum 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Die neue Entgeltordnung kann hier als pdf-file herunter geladen werden.
Informationen zum Leistungsumfang des Dienstes DFNInternet ab dem 1.1.2022 finden Sie in der Dienstbeschreibung DFNInternet, diese kann hier als pdf-file herunterladen werden.
Aktuelle Entgeltordnung
Die Entgelte des Dienstes DFNInternet beziehen sich derzeit ausschließlich auf die eingehende Bandbreite (vom Wissenschaftsnetz zum Anwender) für den Zugang zu DFNInternet. Die Entgelte sind so ausgelegt, dass die entstehenden Kosten für den Dienst von den Anwendern gemeinsam gedeckt werden. In Sonderfällen werden die Anwender an anfallenden Einmalkosten beteiligt. Grundsätzlich ist eine Kostenumlage entsprechend der nachfolgenden Tabelle zu entrichten (netto zzgl. MwSt.):
Kategorie | Entgelt Regelanschluss (€/a) | Entgelt Clusteranschluss (€/a) | Entgelt Portanschluss (€/a) | Redundante Anbindung mit zwei Leitungen (Mbit/s) | Einfache Anbindung mit einer Leitung (Mbit/s) | ||
I01 | B e s t a n d s s c h u t z, k e i n e N e u v e r t r ä g e | ||||||
I02 | 20.380 | 11.670 | 8.240 | 250 / 250 | 500 | ||
I03 | 29.650 | 20.830 | 17.170 | 375 / 375 | 750 | ||
I04 | 38.580 | 29.650 | 25.760 | 500 / 500 | 1.000 | ||
I05 | 50.490 | 41.560 | 1.000 / 1.000 | 2.000 | |||
I06 | 71.330 | 47.510 | 1.500 / 1.500 | 3.000 | |||
I07 | 118.850 | 95.030 | 3.000 / 3.000 | 6.000 | |||
I08 | 178.270 | 154.460 | 5.000 / 5.000 | 10.000 | |||
I09 | |||||||
I10 | 237.700 | 196.130 | 10.000 / 10.000 | 20.000 | |||
I11 | 326.780 | 285.220 | 15.000 / 15.000 | 30.000 | |||
I12 | 445.630 | 404.070 | 25.000 / 25.000 | 50.000 | |||
I13 | 522.920 | 463.490 | 50.000 / 50.000 | 100.000 | |||
I14 | 653.680 | 594.250 | 100.000 / 100.000 | 200.000 |
Die Anschlüsse zum Dienst DFNInternet werden grundsätzlich mit zwei redundanten Leitungen (redundante Anbindung mit Hauptleitung und Nebenleitung) ausgeführt. Die Nutzung sowohl der Hauptleitung als auch der Nebenleitung ist erlaubt und erwünscht. Alternativ kann auf die redundante Anbindung verzichten werden und statt dessen ein einfach angebundener Anschluss (einfache Anbindung) gewählt werden.
Der Anschluss kann als Regelanschluss, Clusteranschluss oder Portanschluss erfolgen. Eine Beauftragung als Portanschluss ist nur bis zur Kategorie I04 möglich. Neubeauftragungen werden je nach benötigter Bandbreite mit den technischen Schnittstellen Fast-Ethernet (FE), Gigabit-Ethernet (1GE), 10-Gigabit-Ethernet (10GE) und 100-Gigabit-Ethernet (100GE) vorgenommen.
Entsprechend der Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist im Entgelt für den Dienst DFNInternet auch ein Entgelt für weitere Dienste des DFN-Vereins enthalten. Dies betrifft gegenwärtig die Dienste eduroam, DFN-MailSupport, DFN-CERT, DFN-PKI, DoS-Schutz, DFN-AAI, DFNconf (sowohl für H.323-Konferenzen als auch für Web-Konferenzen) und DFN-Listserv. Diese Dienste können also von jeder Einrichtung, die bereits ein Entgelt für den Dienst DFNInternet zahlt, ohne zusätzliches Entgelt genutzt werden. Im Entgelt für den Dienst DFNInternet ist außerdem das Entgelt für die Registrierung und Pflege einer DE-Domain und zehn "Tippfehler"-Domains enthalten. Für jede weitere Domain sind die üblichen Entgelte für Domains zu entrichten.
Unter dem Gesichtspunkt einer ausgewogenen Kostenumlage im DFN-Verein wird dabei unter einer Einrichtung - unbeachtet der Frage ihrer rechtlichen Selbstständigkeit - im Falle von Forschungskörperschaften jedes Institut, im Falle von Hochschulen jede Hochschule und ansonsten jede rechtlich oder fachliche abgrenzbare Institution (z.B. Behörde, Klinik, Studentenwerk) verstanden.