Die folgenden Ausführungen entsprechen in Bezug auf datenschutzrechtliche Bestimmungen unter Umständen nicht der seit dem 25. Mai 2018 geltenden Rechtslage. Hiervon sind die Abschnitte II.4. und 5. sowie III. 1.a) und 6. betroffen.
Den in diesen Abschnitten zur Verfügung gestellten Texten liegt die Rechtslage vor Geltung der Verordnung (EU) 2016/679, bekannt unter ihrem Kurztitel EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), zugrunde. Die Verordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und verdrängt grundsätzlich alle nationalen Regelungen zum Datenschutzrecht. Eine Anpassung der Inhalte an die neue Rechtslage hat bislang noch nicht stattgefunden.
Für den Regelungsbereich der elektronischen Kommunikation soll die DS-GVO durch die E-Privacy-Verordnung ergänzt und präzisiert werden. Diese befindet sich jedoch noch in der Beratungsphase und ist nicht rechtzeitig zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Forschungsstelle Recht im DFN beobachtet diese Entwicklungen und passt die datenschutzrechtlichen Ausführungen entsprechend an. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld.
1. Benutzungsordnung zur Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses
2. Wichtige Einzelaspekte zum Benutzungsverhältnis
a) Zulassung zur Nutzung
b) Privatnutzung der IuK-Dienste
c) Nutzungsausschluss bei Pflichtverletzung
a) Haftungserleichterung durch §§ 8, 9 Telemediengesetz (TMG)
b) Pflicht zur Entfernung oder Sperrung von Informationen, § 7 Abs. 2 S. 2 TMG
c) Wer haftet?
a) Auskünfte an Strafverfolgungsbehörden
b) Auskünfte an Polizeibehörden
c) Einbindung in Ermittlungsverfahren und Prävention
3. Nutzungsausschluss bei missbräuchlicher Internet-Nutzung
4. Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sind zu beachten?
a) Situation bei ausgeschlossener Privatnutzung
b) Situation bei erlaubter Privatnutzung
5. Datenschutzrechtliche Konsequenzen für die Praxis
a) Protokollierung von Einwahlvorgängen
b) Konsequenzen für Spam- und Virenfilterung in Einrichtungen
1. Rechtliche Anforderungen an Webangebote
a) Informationspflicht beim Betrieb von Telemedien
b) Jugend- Jugendschutzschutzbeauftragter (§ 7 JMStV)
c) Geschäftliche Angebote
d) Werbung und Sponsoren-Logos
2. Das Urheberrecht – eine kurze Einführung für Webseitengestalter
a) Haftung für eigene Inhalte
b) Haftung für Hyperlinks
c) Haftung beim „Framing“
d) Sonderfall: Ehrverletzende Äußerungen auf Webseiten/Gegendarstellung
e) Wer haftet?
f) Rechtliche Bedeutung von Disclaimern
5. Maßnahmen bei Beschwerden / Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte
a) Vorläufige Sperrung und eingehende Prüfung
b) Interne Sanktionen
c) Abmahnungen durch Rechtsanwälte
6. Datenschutzrechtliche Anforderungen
a) Anfallende personenbezogene Daten auf der Ebene der Inhaltsdienste
b) Rechtliche Aspekte zum Umgang mit Mitarbeiterdaten im Internet
a) Grundsatz: Nichtverantwortlichkeit für fremde Inhalte auf eigenen Servern
b) Ausnahmen in § 10 TMG
c) Ausnahme: Haftung auf Unterlassen trotz Nichtverantwortlichkeit
d) Sonderfall: Meinungsforen
e) Wer haftet?
a) Verdacht
b) Einbindung in Ermittlungsverfahren und Prävention
3. Maßnahmen bei Beschwerden / Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte
a) Organisatorische Maßnahmen
b) Konsequenzen nach erfolgter Überprüfung
c) Abmahnungen durch Rechtsanwälte
Münster, März 2017
Forschungsstelle Recht im DFN
Die Forschungsstelle Recht ist ein Projekt an der WESTFÄLISCHEN WILHELMS-UNIVERSITÄT, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Zivilrechtliche Abteilung unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leonardo-Campus 9, D-48149 Münster, E-Mail: recht@dfn.de