Abruf von Cloud-Videodiensten
per DFN-Rahmenvertrag

Die Rahmenverträge bestehen seit März 2022 und wurden um weitere 24 Monate bis März 2026 verlängert.

Sie sind das Resultat einer Entscheidung der 82. Mitgliederversammlung mit folgenden Zielen:

  • die beim DFN bestehenden Videokonferenzdienste (DFNconf) funktional mit Ausrichtung auf Lehr- und Lernszenarien zu ergänzen
  • auf eine Vielfalt an hochskalierbaren Diensten zugreifen zu können, die unterschiedliche Erwartungen adressieren
  • den Beschaffungsaufwand für interessierte Einrichtungen einzugrenzen
  • Preisvorteile durch eine zentrale Ausschreibung zu erreichen

Alle Einrichtungen, die im Wissenschaftsnetz organisiert sind, können sich auf die Rahmenverträge für unterschiedliche Produkte beziehen und bestellen direkt beim jeweiligen Rahmenvertragspartner. Es ist eine Mischung aus etablierten Cloud-Diensten und Produkten aus dem Open-Source-Umfeld verfügbar.

Schematische Darstellung des Prozesses zum Bezug von Cloud-Videodiensten

Bezug von Cloud-Videodiensten

Der Verweis auf die DFN-Rahmenverträge erleichtert die Beschaffung von Cloud-Videodiensten, ersetzt jedoch nicht die angemessene Dokumentation der Auswahlentscheidung in den teilnehmenden Einrichtungen. Diese werden von den jeweiligen mit Beschaffungsaufgaben betrauten Stellen von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich gestaltet. Grundlage für produktspezifische Vergleiche können die nachfolgenden Leistungsanforderungen und Fragenkataloge der europaweiten Ausschreibung sein.

Produktspezifische Unterlagen

Weitere Informationen zu den Produkten, ihren Preisen und die notwendigen Unterlagen zur Bestellung erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail…