Neue Rahmenverträge Videokonferenzdienste: aktuelle Anforderungen
Eine Vielzahl neuer Funktionen sind in den vergangenen vier Jahren bei den Cloud-Videosystemen – beispielsweise im Bereich Barrierefreiheit – hinzugekommen.
28. April 2025
Die Vorbereitungen für die Neuausschreibung der Rahmenverträge für cloudbasierte Videokonferenzdienste laufen auf Hochtouren. Das Vergabeverfahren startet voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025. Dafür erarbeitet das DFN-Conf-Team derzeit – gemeinsam mit der Arbeitsgruppe VIKTAS (Videokonferenztechnologien und ihre Anwendungsszenarien) der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e. V., DINI, sowie dem Arbeitskreis Medienkonzepte und Technologien der „Zentren für Kommunikation und Informationsverarbeitung in Lehre und Forschung e. V.“, ZKI – die aktuellen Anforderungen für Web- und Videokonferenzen. Das ist notwendig, weil in den vergangenen vier Jahren eine Vielzahl neuer Funktionen bei den Cloud-Videosystemen – beispielsweise im Bereich Barrierefreiheit – hinzugekommen sind. Relevant für die Ausschreibung sind außerdem gesetzliche Entwicklungen hinsichtlich künstlicher Intelligenz.
Neben dem Austausch in den Arbeitskreisen werden auch Gespräche mit Lieferanten von Peripherie-Technik geführt. Stichwort: Lernen und Lehren in hybriden Formaten. Die didaktische Perspektive übernimmt unter anderem das Videonconference and Collaboration Center (VCC) mit seiner mehr als 20-jährigen Erfahrung im Bereich audiovisuell vermittelter Kommunikation.
Ergebnisse der Anforderungsanalyse
Bei der Anforderungsanalyse stehen unter anderem Themen wie eine verbesserte Nutzungserfahrung von Hörbeeinträchtigten hinsichtlich Lippensynchronität oder die Unterstützung der KI-Integration von Drittanbietern per API-Schlüssel im Mittelpunkt. Es gibt Fragen zur Qualität der Web-RTC-Varianten bezüglich der Browser-Unabhängigkeit und zur Durchführung von Code Reviews und deren Transparenz. Wegen der zunehmenden Nutzung hybrider Videokonferenzen rückt die Frage in den Fokus, wie die leistungsfähige Tonverarbeitung gängiger Mikrofon-Array-Anbieter besser in Cloud-Videosysteme integriert werden kann. Ebenfalls formuliert werden organisatorische Anforderungen: beispielsweise hinsichtlich der Beschreibung von Service Level Agreements.
Nicht alle Kriterien werden als Mindestanforderung Einzug in die Neuausschreibung finden. Bei der Anforderungsbestimmung kristallisiert sich jedoch jetzt schon heraus, welche Punkte den am Wissenschaftsnetz teilnehmenden Einrichtungen wichtig sind bei der Nutzung von Videokonferenzdiensten. Bis zum Sommer 2025 werden weitere Anforderungen gesammelt.
Außerdem muss hinsichtlich des Bedarfs abgeschätzt werden, mit welchen Lizenzmengen künftig zu rechnen ist, um den potenziellen Anbietenden realistische Rahmenbedingungen zu vermitteln. Dafür wird das DFN-Conf-Team voraussichtlich im Mai auf die teilnehmenden Einrichtungen zugehen.
Die aktuellen Rahmenverträge enden im März 2026. Bis dahin sind Einzelaufträge mit einem Jahr Laufzeit plus optionaler zwölfmonatiger Verlängerung möglich. Das ergibt eine potenzielle Handlungsfähigkeit bis März 2028.
Zum Thema Rahmenverträge Videokonferenzen sind Expertinnen und Experten teilnehmender Einrichtungen aus Forschung und Lehre in einer Mailingliste organisiert. Wenn Sie Ihre Expertise dort einbringen möchten, dann melden Sie sich gerne unter cloud@dfn.de (Stichwort: Anforderungen Cloud-Video).