Blick nach vorn – Recht im DFN

Seit April 2024 verstärkt Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung der Humboldt-Universität zu Berlin, die Forschungsstelle Recht im DFN. Gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster leitet sie das Projekt „Unterstützung von Wissenschaft und Forschung in rechtlichen Fragen bei der sicheren Nutzung des Deutschen Forschungsnetzes“ an den Standorten Berlin und Münster. Im Interview erzählt die Rechtswissenschaftlerin über die Arbeit der Forschungsstelle Recht.

25. September 2025

Seit fast einem Jahr leiten Sie gemeinsam mit Professor Hoeren das Projekt in der Forschungsstelle Recht im DFN. Welche Überlegungen sind Ihnen durch den Kopf gegangen, als er auf Sie zukam?

Das Projekt finde ich sehr wichtig, es hat mich gleich gereizt. Und: Thomas Hoeren und sein Team haben das Projekt hervorragend aufgestellt. Durch die Begeisterung und Motivation, die ich dort wahrgenommen habe, ist die Zusammenarbeit schnell zu einer Herzensangelegenheit für mich geworden. Ich musste nicht lange überlegen.

Was hat Sie an der Aufgabe gereizt?

Ich kenne Thomas Hoeren schon lange und wusste, dass er die Forschungsstelle Recht im DFN mit aufgebaut hat. Den DFN-Verein wiederum schätzen wir an den Hochschulen sehr, weil wir täglich mit seinen Diensten zu tun haben. Sie sind für unsere Forschung und Lehre essenziell. Ich mochte die Aussicht, die Erkenntnisse und Themen aus unserem Fachgebiet in die Wissenschaftscommunity tragen zu können. Gleichzeitig ist es für unsere Arbeit wertvoll, dass uns die Mitgliedseinrichtungen des Vereins spiegeln, welche Rechtsfragen sie in der Praxis umtreiben, wo es Unsicherheiten gibt und inwiefern rechtliche Vorgaben ihre Arbeit erschweren. Spannend finde ich den Austausch auch deshalb, weil wir es im DFN-Verein nicht nur mit Juristen und Juristinnen zu tun haben, sondern auch mit Forschenden und Mitarbeitenden aus den Rechenzentren oder aus dem Datenschutz.

„Gleichzeitig ist es für unsere Arbeit wertvoll, dass uns die Mitgliedseinrichtungen des Vereins spiegeln, welche Rechtsfragen sie in der Praxis umtreiben, wo es Unsicherheiten gibt und inwiefern rechtliche Vorgaben ihre Arbeit erschweren.“

Gleichzeitig ist es für unsere Arbeit wertvoll, dass uns die Mitgliedseinrichtungen des Vereins spiegeln, welche Rechtsfragen sie in der Praxis umtreiben, wo es Unsicherheiten gibt und inwiefern rechtliche Vorgaben ihre Arbeit erschweren. Spannend finde ich den Austausch auch deshalb, weil wir es im DFN-Verein nicht nur mit Juristen und Juristinnen zu tun haben, sondern auch mit Forschenden und Mitarbeitenden aus den Rechenzentren oder aus dem Datenschutz.

Davon profitieren auch die wissenschaftlichen Mitarbeitenden in der Forschungsstelle Recht sehr. Zum einen hilft uns diese Information dabei, die Mitglieder des DFN-Vereins passgenau zu informieren. Zum anderen gilt: Rechtliche Regeln allgemeinverständlich zu kommunizieren, ist eine hohe Kunst.

Ein Projekt mit einer Doppelspitze zu leiten ist gar nicht so einfach. Wie funktioniert die Zusammenarbeit an unterschiedlichen Standorten?

Wir sind im April 2024 in Berlin gestartet und es war ein Segen, Herrn Hoeren und die Kolleginnen und Kollegen aus Münster an unserer Seite zu wissen. Wir wurden sehr warm aufgenommen und haben viel Unterstützung erfahren. Die Münsteraner waren in jeder Hinsicht großzügig. Wir wurden sehr warm aufgenommen und haben viel Unterstützung erfahren. Die Münsteraner waren in jeder Hinsicht großzügig. Vor allem profitieren wir von dem immensen Wissensschatz, der über Jahrzehnte in der Forschungsstelle Recht aufgebaut wurde.

Wenn Sie das vergangene Jahr Revue passieren lassen, wie hat sich das Projekt entwickelt?

Ein thematischer Dauerbrenner ist sicherlich das Datenschutzrecht – oft in Verbindung mit dem Telekommunikationsrecht. Hier gibt es viele aktuelle Entwicklungen und entsprechend viele Anfragen von DFN-Mitgliedern. Ein weiterer Bereich, den wir immer wieder behandeln, ist das Urheberrecht. Zudem haben wir uns intensiv mit der europäischen Digitalregulierung beschäftigt. Ein zentraler Rechtsakt ist der Digital Services Act (DSA). Wir haben etwa die darin enthaltenen Regelungen zu systemischen Risiken und die Datenzugangsrechte für Forschende vorgestellt. Hinzu kommt ein Thema, das für Hochschulverwaltungen, Forschende und Lehrende zunehmend Relevanz erhält: die Regulierung von KI. Die europäische KI-VO zum Beispiel wirft viele spannende Fragen auf, die für die Mitglieder des DFN-Vereins von Interesse sind. So enthält sie etwa Sonderregelungen für Hochschulen. Im vergangenen Jahr haben uns außerdem rechtliche Aspekte wissenschaftspolitischer Fragen beschäftigt. Hochschulen sind wichtige gesellschaftspolitische Akteure. Sie müssen sich über ihr Handeln in diesen politisch aufgeladenen Zeiten sorgsam Gedanken machen. Neu ralgische Punkte sind etwa die Forschungsfreiheit an Hochschulen oder Vorgaben zur Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten. Texte dazu hätten wir vor zehn Jahren im Infobrief Recht vielleicht noch nicht gelesen. Wir hoffen, dass eine differenzierte juristische Betrachtung gerade bei polarisierenden Diskussionen einen Mehrwert hat.

Mir fällt auf, dass die genannten Themen auch Ihre persönlichen Forschungsschwerpunkte widerspiegeln.

Ja, durchaus. Ich forsche schon lange zum Wissenschaftsurheberrecht. Deshalb freue ich mich so sehr, über den DFN-Verein nun stärker mit der Wissenschaftscommunity in Kontakt zu stehen und mein Wissen um Inputs aus der Praxis bereichern zu können.

Auch mit KI-Regulierung beschäftige ich mich aktuell viel. Ich untersuche insbesondere, wie sich die EU im Vergleich zu den USA und China aufstellen kann, um an der Wertschöpfung, die KI mit sich bringt, zu partizipieren, ohne unsere Werte aus dem Blick zu verlieren.

„Gerade generative KI stellt natürlich auch für die Lehre eine Herausforderung dar.“

Gerade generative KI stellt natürlich auch für die Lehre eine Herausforderung dar. Meines Erachtens sollten wir den Studierenden vermitteln, wofür sie sich eignet, aber auch, wo die Limitationen sind.

Dafür müssen wir die technischen Hintergründe verstehen und erklären können. Ich biete in meiner Veranstaltung zu wissenschaftlichem Arbeiten eine Einheit zu generativer KI an. Die Studierenden lassen dort Rechtsfragen durch KI beantworten und untersuchen dann die Ergebnisse. Dabei erkennen sie, wie schlecht ihre Studienarbeiten wären, wenn sie sie durch generative KI schreiben lassen würden. Aber sie erfahren auch, wie gut bestimmte Dinge funktionieren. Generative KI wird Forschung, aber auch Lehre und Verwaltung auf absehbare Zeit stark verändern. Meines Erachtens sollten wir ihre Existenz nicht leugnen, sondern uns aktiv damit auseinandersetzen, wie sie unsere Forschung verändern wird und welche Kompetenzen wir den Studierenden vermitteln müssen, damit sie sie sinnvoll einsetzen und die Ergebnisse, die sie erhalten, kritisch überprüfen können.

Wo sehen Sie künftige Themenschwerpunkte?

KI-Regulierung, Datenschutz- und Urheberrecht bleiben uns ganz sicher erhalten. Ich sehe aber noch einen weiteren, verwandten Schwerpunkt für die Zukunft: Durch die wachsende Menge an Daten und die Entwicklung von Datenräumen wird das Datenwirtschaftsrecht immer wichtiger. Hier stellt sich insbesondere die Frage, wie der Zugang zu und der Austausch von Daten gelingen können. Überdies plant die EU nach wie vor eine ganze Reihe weiterer Digitalrechtsakte. In der Wissenschaft wird etwa der angekündigte Digital Networks Act schon hitzig diskutiert. Daneben werden durch technologische, wirtschaftliche oder politische Entwicklungen regelmäßig aktuelle Themen hinzukommen. Ein Beispiel sind nationale und europäische Vorgaben für die Digitalisierung der Verwaltung, die natürlich auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen betreffen.

Eine Frau mittleren Alters mit schulterlangem braunem Haar steht im Freien vor einem historischen Gebäude mit rosa Fassade und hohen Fenstern. Sie trägt eine dunkelblaue Bluse und hat eine Brille auf dem Kopf. Die Szene wirkt ruhig und der Hintergrund ist leicht unscharf, sodass der Fokus auf der Frau liegt.

Prof. Dr. Katharina de la Durantaye
Studium der Rechtswissenschaften an der
Humboldt-Universität zu Berlin | Studiengang „Master of Laws“ an der Yale University | 2005 bis 2010 (Gast-)Professorin an der Boston University School of Law, der Columbia Law School und der St. Johns University School of Law | 2010 bis 2018 Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität zu Berlin | 2018 bis 2021 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Privates Medienrecht, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) | 2021 bis 2024 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht an der Freien Universität Berlin | Seit 2024 Leitung des Projekts „Unterstützung von Wissenschaft und
Forschung in rechtlichen Fragen bei der sicheren Nutzung des Deutschen Forschungsnetzes“ | Seit 2024 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung an der Humboldt-Universität
zu Berlin

Welchen Benefit hat die Forschungsstelle Recht für die DFN-Mitglieder?

Mit dem Infobrief Recht, dem Podcast „Weggeforscht“ sowie unseren Vorträgen und Handreichungen bieten wir einen Überblick über aktuelle rechtliche Themen, die wichtig sind für Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Unser Angebot bietet hoffentlich eine gute Basis, um sich allgemein über relevante Fragen zu informieren. Mitglieder können aber auch Rückfragen stellen und niedrigschwellig um Unterstützung bitten. Auf Basis unserer Erklärungen können sie einfacher entscheiden, inwieweit sie rechtliche Vorgaben umsetzen und/oder eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen müssen. Ich glaube, für die DFN-Community ist es gut zu wissen, dass sie mit ihren rechtlichen Fragestellungen nicht alleine dastehen. Auch für uns ist es hilfreich, in den Austausch zu gehen und zu erfahren, wo Informationsbedarf besteht.

Dann können wir diese Themen verstärkt behandeln. Deshalb freuen wir uns, wenn Mitglieder auf uns zukommen und die Behandlung von Themen anregen, die in den Wissenschaftseinrichtungen virulent sind.

Das Gespräch führte Annette Rülke (DFN-Verein).