Datenschutz ist nicht Tatenschutz

31.01.2024

Ein Arbeitgeber filmt seinen Arbeitnehmer dabei, wie er vor Schichtbeginn seinen Arbeitsplatz und sogar das Werksgelände verlässt. Die Schicht lässt sich der Arbeitnehmer dennoch vergüten. Auf die Kündigung hin erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Beweisen kann der Arbeitgeber das Verlassen des Werksgeländes mit einer datenschutzrechtswidrig erstellten Videoaufzeichnung. Darf er sie als Beweismittel im Kündigungsschutzprozess verwenden?

Dieser Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht. Dieses hat sich in seinem Urteil vom 29. Juni 2023 zu dem Aktenzeichen 2 AZR 296/22 dazu geäußert. Worauf das BAG achtet und welche Wertungen es dabei vornimmt, besprechen Nicolas John und Marc-Philipp Geiselmann von der Forschungsstelle Recht im DFN in Folge 46. Außerdem gibt es einen Ausblick, ob Arbeitgeber künftig Videoaufzeichnungen als Beweismittel in Kündigungsschutzprozessen verwenden sollten oder besser doch nicht.

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie in der kommenden Märzausgabe 2024 des DFN-Infobriefs Recht.

„Weggeforscht“ ist nicht nur der Name des Podcasts, sondern auch Programm – die mitunter komplexen Themen der Forschungsstelle Recht werden im neuen Format anschaulich und sachlich aufbereitet, diskutiert und auf diese Weise im besten Sinne „weggeforscht“. Der Podcast „Weggeforscht“ erscheint regelmäßig auf allen gängigen Podcast-Plattformen: Eine Auswahl der Podcatcher finden Sie auf Anchor.