Einer für alle oder jeder für sich? Die Debatte um die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht

11. September 2025

Auch vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) machen die Auswüchse des deutschen Exekutivföderalismus keinen Halt.

In Deutschland sind nicht eine, sondern gleich 18 Behörden für die Datenschutzaufsicht verantwortlich. Eine ist für den Bund zuständig, 16 für die Länder – in Bayern gibt es sogar zwei Behörden, eine für den öffentlich-rechtlichen und eine für den privatwirtschaftlichen Bereich. Diese Zersplitterung führt unweigerlich zu Rechtsunsicherheit und Ineffizienzen für datengetriebene Wirtschafts- und Forschungsprojekte.

In dieser Episode beleuchten die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Ole-Christian Tech die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen der Datenschutzaufsicht. Sie erklären, welche rechtlichen und praktischen Probleme sich in diesem Bereich stellen und welche Reformoptionen rechtlich und politisch vielversprechend erscheinen.

Zusätzliche Informationen liefert der Beitrag „Einer für alle, alle gemeinsam oder jeder für sich?“ aus der Juli-Ausgabe des Infobriefs Recht.

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Musik: Kevin MacLeod (Intro) und HoliznaCC0 (Newsflash und Outro)

„Weggeforscht“ ist nicht nur der Name des Podcasts, sondern auch Programm – die mitunter komplexen Themen der Forschungsstelle Recht werden anschaulich und sachlich aufbereitet, diskutiert und auf diese Weise im besten Sinne „weggeforscht“.