DFNInternet: neue Dienstvariante „Versorger“ bewährt sich

30.10.2022

Seit Inkrafttreten der aktuellen Entgeltordnung zum 1. Januar 2022 – sie regelt die Kostenumlage für DFN-Dienste – hat der DFN-Verein schon 39 Versorgergemeinschaften mit insgesamt 233 teilnehmenden Einrichtungen erfolgreich ans Netz gebracht.

Für den Anschluss an das Wissenschaftsnetz X-WiN – eines der leistungsfähigsten Kommunikationsnetze weltweit – können Teilnehmer passend zu ihren Bedarfen aus drei Anschlussarten wählen: Neben den klassischen, bereits vor 2021 erhältlichen Varianten Regelanschluss und Clusteranschluss kann der Dienst DFNInternet nun auch als Versorgeranschluss beauftragt werden. Damit möchte der DFN-Verein einer im Wandel begriffenen Wissenschaftslandschaft, bei der verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen sehr eng in Verbünden zusammenarbeiten, mit seinen Angeboten besser entsprechen.

Mit dem Versorgeranschluss nutzt eine Gruppe von Teilnehmern einen gemeinsamen Anschluss an das Wissenschaftsnetz. Dabei erhält eine Institution das Mandat, die gesamte Gruppe gegenüber dem DFN-Verein verantwortlich zu vertreten und die zur Verfügung stehende Bandbreite auf die einzelnen Teilnehmer zu verteilen – im Gegensatz zum Clusteranschluss, bei dem die Bandbreiten für jeden Teilnehmer individuell mit dem DFN-Verein vereinbart werden.